Was ist ein Sortenhonig?
Wenn im Flugareal eines Bienenstocks eine Pflanzenart stark vorherrscht (z. B. Massentracht von Raps) kann das Ergebnis, aufgrund des Trachtangebotes sowie des blütensteten und ortssteten Sammelverhaltens der Bienen, ein Sortenhonig sein. Nach § 3 (3) 1 der Honigverordnung handelt es sich nur dann um einen Sortenhonig, wenn der Honig vollständig oder überwiegend (mind. 60 %) aus einer Trachtquelle stammt.
Wie entstehen die Sortenhonige?
Bienen befliegen zahlreiche Trachtquellen im Umkreis des Bienenvolkes, um Nektar, Honigtau und Pollen einzutragen. Honigbienen sind blütenstet, das heißt, eine Biene besucht während eines Ausfluges nur Blüten derselben Pflanzenart.
Sofern die angesteuerten Pflanzen auch genügend Sammelgut offerieren und weiterhin attraktiv genug sind, bleibt die Biene auch bei den weiteren Flügen dieser Pflanzenart treu. Neben der Blütenstetigkeit (Artstetigkeit) sind Sammelbienen auch ortsstet. Erfolgreiche Sammelbienen rekrutieren mittels des Schwänzeltanzes weitere Bienen, welche ebenfalls die auserwählte Trachtquelle anfliegen. Herrscht in dem Flugareal eine Pflanzenart stark vor (z. B. Massentracht von Raps, Robinie oder Heide), kann das Ergebnis aufgrund des Trachtangebotes sowie des oben beschriebenen Sammelverhaltens der Bienen ein Sortenhonig sein.
Feld mit Raps
Allerdings kann man nicht allein aufgrund der Tatsache, dass die Bienenvölker an ein Rapsfeld oder einen Robinienhain gestellt wurden, davon ausgehen, dass ein entsprechender Sortenhonig geerntet wird. Es ist ohne weiteres möglich, dass trotz eines aus imkerlicher Sicht großen Sonnenblumenfeldes die Bienen eine ganz andere, ergiebigere oder attraktivere Trachtquelle (z. B. ein Phaceliafeld) bei ihren Erkundungsflügen entdeckt haben und diese Quelle auch anfliegen. Natürlich fliegen einige Bienen auch auf das Sonnenblumenfeld, aber die Mehrzahl konzentriert sich auf die andere Tracht. Erst eine Honiganalyse auf die botanische Herkunft kann Sicherheit geben. Bienen nutzen, wie oben dargelegt, bestimmte Trachten intensiv, aber nie allein. Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem für Sortenhonige nicht die Ausschließlichkeit verlangt wird, sondern nur ein Überwiegen des Nektar- bzw. Honigtauanteiles, dessen Name der Honig tragen soll. Im Gegensatz dazu muss ein Honig mit einer regionalen Herkunftsangabe ausschließlich, also zu 100 %, aus der angegebenen Region stammen.
Feld mit Phacelia