Nach häufiger Rechtsauffassung sind in Deutschland alle Propolisbereitungen als Fertigarzneimittel einzustufen. Deshalb bedürfen sie, für die Herstellung, gem. § 13 Abs. 1 AMG (Arzneimittelgesetz), einer Erlaubnis. Für den Verkauf (Inverkehrbringen), bedarf es der Zulassung nach § 21 Abs. 1 AMG. Hierzu liegen bereits mehrere Gerichtsentscheidungen vor (Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg vom 26.10. 1988-Au 5K 86 A, 1244; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht vom 04.02.1992-OVG BM 99/90).
Somit dürfen vom Imker selbst hergestellte Propolis Tinkturen oder Fertigprodukte, in denen Propolis oder diese Tinkturen enthalten sind, nicht verkauft werden!
Eine Herstellung für den eigenen Verbrauch ist zulässig. Ebenso der Verkauf des Rohpropolis (auch als Pulver), damit sich der Kunde die Propolis Tinktur, die als Grundlage für viele weitere Propolisprodukte benötigt wird, zur eigenen Verwendung, selber herstellen kann.
Propolis Produkte
Verkauf
Aus diesem Grund wird von uns Propolis nur als Rohware (bereits einmalig vom Wachs getrennt und gereinigt) für den Verkauf angeboten. Auf Wunsch gerne, bereits durch uns weiterverarbeitet, auch als Propolis Pulver.
Preis für Propolis Pulver: 0,30 EUR/g (30,00 EUR/100g) inkl. MwSt.
Die Verfügbarkeit von Propolis Produkten erfragen Sie bitte direkt bei uns.
Weitere Informationen und Rezepte für Ihre eigene Weiterverarbeitung des Propolis (Rohware) können Sie, bei Bedarf, unseren Informationstexten unter der Rubrik „Wissenswertes“ entnehmen.
Optimal für die Aufbewahrung von Propolis Pulver: Schwarzglasdose, 30 ml. Hier mit ca. 15 g Propolis Pulver.