Ein Wespennest im Garten, im Schuppen oder am Haus, z.B. im Rollladenkasten! Was tun?
In der Regel geraten die Deutschen nur mit zwei Wespenarten in Konflikt, der Paravespula germanica und der Paravespula vulgaris, also der Deutschen Wespe bzw. der Gemeinen Wespe. Beide Arten stehen in Deutschland unter allgemeinem Naturschutz. Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Wespen mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Einige Wespenarten wie die Kreiselwespen oder Kopfhornwespen stehen sogar unter besonderem Schutz (§ 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Darf man Wespennester entfernen?
Die Wespe steht unter Naturschutz, daher lautet die Antwort auf diese Frage: Grundsätzlich „Nein!“
Aber es gibt wie so häufig Ausnahmen.
Aber es gibt wie so häufig Ausnahmen.
Wespen sind nützliche Schädlingsbekämpfer. Die meisten Arten leben im Normalfall nicht in Menschennähe. Für ihre Behausungen bevorzugen sie oft Erdlöcher wie Mäuse- oder Maulwurfsgänge. Die Gemeine und die Deutsche Wespe bauen ihre Nester aber auch in unserem Umfeld. Als Nistplätze kommen für Wespen dann meist dunkle Hohlräume, wie z.B. ein Rollladenkasten, in Frage.
Eigenmächtiges Entfernen?
Das eigenmächtige Entfernen der Behausungen ist in der Regel nicht erlaubt. Unter Umständen stellt dies sogar einen Verstoß gegen den Artenschutz dar, wenn es sich um besonders seltene Wespen handelt. Aber auch jedes andere Wespennest steht unter Naturschutz. Wer eigenmächtig handelt, das Nest mutwillig zerstört, ausräuchert oder Gift gegen die Wespen einsetzt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro!
Wespennest umsiedeln?
Nur in Ausnahmefällen ist das Entfernen eines Wespennests zulässig. Dafür müssen aber „vernünftige Gründe“ vorliegen. Dann ist es erlaubt, Wespen umzusiedeln oder, falls das nicht möglich ist, die Tiere zu töten. Eine nahe Nachbarschaft zu den Wespen und eine damit verbundene Störung der Ruhe reicht als „vernünftiger Grund“ meist nicht aus. Sind Sie allerdings Allergiker, bei dem ein Wespenstich tödlich enden kann, haben kleine Kinder im Haus oder andere Tiere werden durch die Wespen bedroht, kann ein solcher „vernünftiger Grund“ vorliegen. Auch Wespen unter Artenschutz dürfen dann umgesiedelt werden.
Die Entfernung oder Umsiedlung eines Wespennestes muss zuerst genehmigt werden! Dafür stellen Sie einen Antrag mit einer Begründung bei der für Sie zuständigen Behörde. Dies kann die Naturschutzbehörde sein, das Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Wer eigenmächtig ohne Genehmigung handelt, riskiert eine Geldbuße!
Wer ist für die Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespennestern zuständig?
Lassen Sie das Wespennest, bei einer vorliegenden Genehmigung, von Profis (professionellen Schädlingsbekämpfern) entfernen. Wespen werden sehr aggressiv, wenn ihr Nest bedroht ist. Die Gefahr von Stichen ist groß! Die Kosten für die Beseitigung hängen von Ort, Erreichbarkeit des Wespennestes und vor allem der zeitlichen Dringlichkeit ab. Es empfiehlt sich, vorab die Preise der lokalen Kammerjäger einzuholen. Rechnen Sie dabei mit 100 bis 250 Euro.
In der Regel werden Sie eine Absage erhalten, wenn Sie auf den Einsatz von Feuerwehrleuten hoffen, um das Nest zu beseitigen. Die Feuerwehr ist generell nicht für die Entfernung von Wespennestern zuständig! Nur wenn eine konkrete Gefahr vorliegt und eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma nicht oder nicht schnell genug zur Stelle sein kann, kann sie zur Hilfe gerufen werden.