Der Deutsche Imkerbund e.V. (D.I.B.) ist seit über 90 Jahren Inhaber der Marke „Echter Deutscher Honig“.

Für dieses Warenzeichen wurde ein bundesweit einheitlicher Standard definiert und Qualitätsmerkmale oberhalb der in der Honigverordnung gesetzlich festgeschriebenen Anforderungen festgelegt. Eine der rechtlichen Grundlagen sind die „Bestimmungen zu den Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes e.V.“.

Die Qualität des Echten Deutschen Honigs, im Imker-Honigglas des Deutschen Imkerbundes e.V., wird ständig geprüft.

Um Honig unter dem Verbandswarenzeichen (D.I.B. Honigglas) vermarkten zu können, müssen vom Imker bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind:

  • Mitgliedschaft in einem dem Deutschen Imkerbund über den zuständigen Mitgliedsverband angeschlossenen Imkerverein. Die Mitgliedschaft beinhaltet gleichzeitig eine Versicherung inkl. Produkthaftpflicht.
  • Gemeldete Völker. Damit wird sichergestellt, dass der Honig überwiegend aus der eigenen Produktion stammt.
  • Zertifizierte Honigschulung. Damit wird der Nachweis von Kenntnissen über Produktion, Verarbeitung, Lagerung, Lebensmittelgesetzgebung und Vermarktung dokumentiert. Der Imker erhält nach bestandener Honigschulung ein Zertifikat.
  • Anerkennung. Bei jeder Bestellung von Gewährverschlüssen (Etiketten) muss der Besteller (Imker) die Bestimmungen zu den Warenzeichen mit seiner persönlichen Unterschrift anerkennen und haftet damit für das Produkt.

Die Marke "Echter Deutscher Honig" ist rechtlich geschützt und darf nur in der Vollständigkeit seiner Bestandteile - geprägtes Glas, geprägter Deckel, Deckeleinlage und Gewährverschluss (Etikett) - in den Verkehr gebracht werden.

Gemäß § 3 der Verbandszeichensatzung der Bestimmung zu den Warenzeichen darf mit den Warenzeichen des D.I.B. nur Honig in den Verkehr gebracht werden, der über die Bestimmungen der Lebensmittelgesetze, insbesondere der Honigverordnung, genügt.

Der D.I.B. überwacht ständig nach dem Stichproben- und Verdachtsprinzip die satzungsgemäße Nutzung seines Warenzeichens durch verbandseigene Kontrollen.

Die Qualitätsrichtlinien des Deutschen Imkerbundes e.V.

Honig, der die Bezeichnung "Echter Deutscher Honig" tragen darf, muss über den Bestimmungen der Lebensmittelgesetze, insbesondere der Verordnung über Honig, den sehr viel strengeren Qualitätsrichtlinien des Deutschen Imkerbundes e.V. genügen.

Er muss:

  • ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erzeugt worden sein. Dies ist durch die Pollenanalyse nachweisbar.
  • "naturbelassen" sein. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Invertaseaktivität muss mindestens 64 Einheiten (U pro kg Honig) SIEGENTHALER betragen. Invertase ist ein sehr wärmeempfindliches Enzym. Eine hohe Invertase-Aktivität ist eine Garantie dafür, dass der Honig nicht wärmebehandelt wurde.

Der Hydroxymethylfurfural-Gehalt (HMF-Gehalt) darf 15 mg pro kg Honig nicht überschreiten. HMF ist ein Zuckerabbauprodukt, das insbesondere bei Überhitzung und unsachgemäßer Lagerung entsteht. Ein niedriger HMF-Gehalt ist also ein Kriterium für schonend gewonnenen und richtig gelagerten Honig.

Sämtliche honigeigenen Bestandteile sind enthalten, d.h. dem Honig darf nichts hinzugefügt und nichts entzogen werden. Vor allem die wertvollen Pollen werden nicht herausgefiltert und bleiben erhalten.

Einen Wassergehalt von weniger als 18 % aufweisen. Wasserarme Honige sind reifer, weniger gärungsgefährdet und besitzen ein volleres Aroma.

Die Imkerei RP-Bienenhonig bietet seit 2019 Honig mit der Qualität des „Echten Deutschen Honig“, abgefüllt im Imker-Honigglas des Deutschen Imkerbundes e.V., an. Im August 2020 erfolgte eine erstmalige Honigmarktkontrolle des D.I.B.. Von einem Honig der Sommertracht wurde eine Probe gezogen und an die Honiguntersuchungsstelle gesandt. Das positive Ergebnis dieser Honiguntersuchung lag Ende September 2020 vor. Damit erfüllten wir nicht nur unsere lebensmittelrechtlichen Anforderungen an die Produktkontrolle, sondern erhielten eine Bestätigung unserer wertvollen Arbeit. Da wir gegenüber dem Kunden für eine größtmögliche Transparenz hinsichtlich der Qualität unserer Produkte stehen, kann der Prüfbefund hier eingesehen werden.

ZERTIFIKAT HONIGLEHRGANGPRÜFBEFUND FÜR HONIG (Sommertracht 2020) RÜCKSTANDSUNTERSUCHUNG (Sommertracht 2020)